Bei Auftragserteilung werden generell und verbindlich vom Käufer unsere Zahlungs- und Lieferbedingungen anerkannt.
§ 1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist stets der Hauptsitz der
Firmengruppe in München - Deutschland.
§ 2 Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis
(1 % vom Warenwert) berechnet. Die Lieferungen erfolgen ab Werk bzw. Auslieferungslagern - UNFREI.
Anlieferungen durch eigene Fahrzeuge werden nach Speditionstarifen berechnet.
§ 3 Produktions- und handelsübliche Toleranzen in Qualität, Farbe und Menge, Mehr- und Minderlieferungen von
10% berechtigen nicht zur Reklamation. Höhere Gewalt, Streik, Mangel an Rohstoffen oder andere zwingende
Gründe entbinden uns von festgesetzten Lieferzeiten und berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ohne Leistung
von Schadensersatz ganz oder teilweise aufzuheben bzw. angemessene Preisaufschläge zu berechnen.
§ 4 Reklamationen und Beanstandungen sind unverzüglich nach Wareneingang innerhalb 3 Tagen vorzunehmen.
Abgeschnittene Ware, Sonderanfertigungen, Spezialausrüstungen, Sondereinfärbungen oder von unseren Lagern
mitgenommene Waren können nicht umgetauscht werden. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung
der gelieferten Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen. Falls im Einzelfall Kulanzrücknahme vereinbart wird,
werden diese nur gegen frachtfreie Rücksendung zu 80% des Warenwertes gutgeschrieben.
Bei Transportschäden müssen folgende Maßnahmen und Fristen eingehalten werden: Bei sichtbaren Schäden
sofortiger Vermerk am Tag der Warenübernahme auf dem Lieferschein bzw. Frachtbrief. Bei verdeckten Schäden,
Meldung innerhalb von 7 Tg. nach Warenannahme.
§ 5 Die auf unseren Rechnungen angegebenen Zahlungsziele sind verbindlich. Unberechtigte Abzüge werden nicht
anerkannt.
Bei Rechnungen unter 150,00 € Netto-Warenwert werden zusätzlich 12,00 €
(Porto-Buchungen und Bearbeitung) Verwaltungsaufwand berechnet. Für Rechnungen die wir
nochmals umschreiben müssen (wegen Änderungen der Anschrift oder Falschangaben des Kunden)
berechnen wir ebenfalls 8,00 €.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir 4% über Diskont. Pro Mahnung werden außerdem 5,00 €
Verwaltungsaufwand zusätzlich berechnet.
§ 6 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Warenlieferungen nebst allen
Nebenforderungen unser Eigentum. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen
Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.
Für den Fall des Weiterverkaufs an Dritte werden die Forderungen an uns sicherheitshalber abgetreten.
§ 7 Wir haften grundsätzlich nicht für eventuelle unsachgemäße Verwendung unserer Qualitätserzeugnisse sowie für
geringe Abweichungen von Farbe bzw. vom Käufer übersehene Fehler. Bei Zahlungsrückständen sind wir
berechtigt, Aufträge zurückzustellen bzw. zu stornieren ohne schadenersatzpflichtig gemacht zu werden.
§ 8 Die von uns schriftlich bestätigten Lieferzeiten sind verbindlich und werden nach Möglichkeit eingehalten.
Bei Überschreitung der Lieferzeit hat der Käufer kein Anrecht darauf, von der Bestellung zurückzutreten
bzw. Verzugsgebühren oder Schadenersatz geltend zu machen.
§ 9 Die von uns angebotenen Preise sind generell Netto-Preise in Euro, zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die Preise sind freibleibend. Die Berechnung erfolgt zu unserem am Tage der Lieferung gültigen Preise.
§ 10 Für die Lagerung von Abrufaufträgen übernehmen wir keine Haftung. Wir sind auch nicht verpflichtet, die Ware
zu versichern. Die Lagerung von Abrufaufträgen ist generell auf 6 Monate beschränkt. Ein Rücktritt von der
Abnahme ist nach Fertigstellung der Ware nicht mehr möglich.
§ 11 Wir sind grundsätzlich zum Aufdruck bzw. zur Prägung unserer Firmen - und Markenbezeichnung berechtigt;
auch bei Sonderbestellungen und Druckarbeiten bzw. Werbemitteln.
§ 12 Abweichungen von diesen Zahlungs- und Lieferbedingungen erlangen erst nach schriftlicher Vereinbarung
Gültigkeit. Sollten nur einzelne Punkte geändert werden, bleiben die übrigen verbindlich.
J O S T R A GmbH JANUAR 2009